Landtag

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Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Alle fünf Jahre entscheiden die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimmabgabe bei der Landtagswahl über die Mehrheitsverhältnisse im Land.
 
Der 14. Landtag wurde am 26. März 2006 gewählt. Ihm gehören 138 Abgeordnete aus 70 Wahlkreisen im Land an. Jeder Abgeordneter repräsentiert rund 78.000 Einwohner von Baden-Württemberg.  
 
Dem Landtag ist per Verfassung eine unmittelbare Mitsprache bei der Zusammensetzung der Regierung eingeräumt. Die Abgeordneten wählen den Ministerpräsidenten. Seine Abwahl ist durch ein sogenanntes Misstrauensvotum möglich. Außerdem bedarf jede Ministerberufung der Zustimmung des Parlamentes.
 
Zu den wichtigsten Aufgaben einer demokratischen Volksvertretung gehört die Gesetzgebung. Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung des Parlaments in öffentlicher Sitzung gefasst.
 
Weitere wesentliche Aufgabe des Landtags ist es, das Handeln der Regierung zu kontrollieren. Dieser in der Verfassung festgeschriebene Auftrag macht einen großen Teil des Alltagsgeschehens im Parlament. Dies geschieht unter anderem in den Parlamentarischen Initiativen.